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Eine überraschende Aufgabenänderung im Job sorgte für erheblichen Ärger bei einem Top-Manager. Er empfand die neue Position bei seinem IT-Arbeitgeber trotz gleichem Gehalt als empfindliche Degradierung, die seinen Status und Einfluss untergrub. Um seine angestammte, strategisch wichtige Rolle zurückzugewinnen, zog er umgehend vor Gericht. Doch wann ist eine solche Versetzung so unzumutbar, dass ein Gericht den sofortigen Rückbau der neuen Aufgabe anordnen muss?
Eine plötzliche Versetzung in die unbeliebte Nachtschicht nach über 30 Jahren im Tagdienst – diesen Albtraum erlebte eine erfahrene Chemielaborantin, als ihr Arbeitgeber sie in ein komplett neues Schichtsystem zwingen wollte. Die gesundheitlich angeschlagene Mitarbeiterin sah sich damit körperlich wie psychisch überfordert und zog gegen ihr Unternehmen vor Gericht. Wie weit reicht das Direktionsrecht eines Arbeitgebers, wenn die Gesundheit und jahrzehntelange Gewohnheiten seiner Angestellten auf dem Spiel stehen?
Als ein großer Konzern ihre Abteilung verkaufte, weigerte sich eine langjährige Mitarbeiterin, dem **Betriebsübergang** zu folgen und beim neuen Inhaber anzuheuern. Sie wollte bei ihrem ursprünglichen Arbeitgeber bleiben – eine Entscheidung, die sie in eine ungewöhnliche organisatorische Einheit katapultierte. Dort schmolz die Zahl der Kollegen, und das Arbeitsgericht München sah später den wichtigen Kündigungsschutz als nicht anwendbar. Das Urteil beleuchtet, wie der Widerspruch gegen einen Betriebsübergang unerwartete Konsequenzen für die Jobsicherheit haben kann.
Ein Arbeitgeber wollte ein Mitglied des Betriebsrats wiederholt entlassen. Doch der eigentliche Konflikt entzündete sich nicht an der geplanten Kündigung selbst, sondern an der Frage der Anwaltskosten. Zählen mehrere Versuche, dasselbe Arbeitsverhältnis zu beenden, als ein einziger Fall oder verursacht jeder davon separate Gebühren? Das Arbeitsgericht Mannheim hatte hierüber zu entscheiden.
Sonne, Strand und plötzliche Krankheit – was tun, wenn der Urlaub im fernen Ausland zum unfreiwilligen Krankenlager wird? Einem Lagermitarbeiter wurde genau dies zum Verhängnis, denn sein Arbeitgeber schenkte dem vorgelegten **ausländischen Attest** keinen Glauben. Die Frage, ob ein solches Dokument denselben Beweiswert hat wie ein heimischer gelber Schein, landete vor Gericht. Dort offenbarte sich, wie schnell sich eine vermeintlich klare Sache in einen erbitterten Rechtsstreit um Lohnfortzahlung verwandeln kann.
Nach einer Landtagswahl mischen sich die politischen Karten, doch was passiert mit den **Arbeitsplätzen** von Mitarbeitern mit unbefristeten Verträgen in den Fraktionen? Genau diese Frage führte zu einem bemerkenswerten Rechtsstreit: Eine bayerische Landtagsfraktion kündigte ihrem Angestellten nach der Wahl, obwohl dessen Aufgaben fortbestanden. Das Arbeitsgericht München musste nun klären, ob ein politischer Machtwechsel Arbeitsverhältnisse einfach auflösen kann.
Ein vermeintlich privater **Facebook-Post** nach einer Betriebsratswahl löste in einem Unternehmen einen handfesten Konflikt aus. Drastische Worte über Management und neu gewählte Kollegen gipfelten in der fristlosen Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters und **Betriebsratsmitglieds**. Doch das Arbeitsgericht Mannheim kippte diese Entlassung nun überraschend.
Eine typische Jobabsage entwickelte sich für einen Bewerber zu einem aufsehenerregenden Fall, als er nicht lockerließ und sein Recht auf **Datenauskunft** einforderte. Doch die Reaktion des Unternehmens führte den Streit vor Gericht und warf eine zentrale Frage zur Verarbeitung persönlicher Daten auf. Das Arbeitsgericht Mainz verdonnerte die Firma nun zu einer überraschend hohen Geldstrafe – nicht, weil der Bewerber zu Unrecht abgelehnt wurde. Vielmehr wurde die unzureichende Erfüllung der **Datenschutzpflichten** zum teuren Verhängnis für den Arbeitgeber.
Wenn der Staat die Anwaltsrechnung übernimmt, stellt sich oft die Frage nach dem genauen Preis. Ein aktuelles Urteil wirft nun ein Schlaglicht auf die **Einigungsgebühr** in Fällen der Prozesskostenhilfe. Hier stritt ein Anwalt mit der Staatskasse über die Höhe seiner Vergütung für einen umfassenden gerichtlichen Vergleich, der weit über den ursprünglichen Gerichtsstreit hinausging. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Kempten enthüllt, wer in diesem Tauziehen um Steuergelder die Oberhand behält.
Ein ungewöhnlicher Konflikt in einer neurologischen Klinik führte zu einer brisanten Rechtsfrage: Darf ein Arbeitgeber das gesamte **Betriebsratsgremium**, die gewählte Interessenvertretung der Belegschaft, offiziell „abmahnen“? Nachdem der Betriebsrat die Geschäftsführung in einer E-Mail scharf kritisiert hatte, erhielt das Kollektiv eine förmliche Rüge, die an eine individuelle Abmahnung erinnerte. Das Gericht musste nun klären, ob eine solche „betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung“ im Arbeitsrecht überhaupt zulässig ist.
Über 60.000 Euro **Lohnfortzahlung** im Krankheitsfall für eine Mitarbeiterin, die fast drei Jahre durchgehend krankgeschrieben war – das machte eine große Krankenkasse misstrauisch. Der Verdacht auf Betrug führte zur fristlosen Kündigung der langjährigen Angestellten, und die Arbeitgeberin forderte das Geld zurück. Nun musste das Arbeitsgericht Köln in einem aufsehenerregenden Fall klären, wer am Ende die Rechnung bezahlt.
Die Zusammenarbeit im Büro kann zur Zerreißprobe werden, wenn die persönliche Kommunikation hakt. Ein Software-Entwickler musste diese Erfahrung machen, als sein Arbeitgeber seine Kündigung damit begründete, er sei zu formalistisch und kooperiere nicht ausreichend. Konnte ein Arbeitnehmer seinen Job verlieren, weil er sich bei der Kommunikation lieber an digitale Regeln hielt als an den direkten Kontakt? Das Gericht musste klären, wie viel "Persönlichkeit" ein Job verträgt.
Was in einem Betriebsrestaurant geschah, schockiert: Einem langjährigen Mitarbeiter wurde vorgeworfen, dort eine Kollegin sexuell belästigt zu haben, indem er sich vor ihr selbst befriedigte. Die Konsequenz: eine fristlose Kündigung. Das Arbeitsgericht musste klären, ob ein derartiges Vergehen das Ende einer mehr als ein Jahrzehnt andauernden Karriere bedeuten kann.
Die Probezeit gilt als unkomplizierte Phase, in der Arbeitsverhältnisse leicht beendet werden können. Doch ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Halle wirft ein Schlaglicht auf die Grenzen dieser Freiheit, wenn es um den **Kündigungsschutz** von besonders geschützten Mitarbeitern geht. Eine Universität wollte sich von einer Angestellten mit **Gleichstellung** trennen, scheiterte aber an einem gravierenden Fehler: Sie übersah die zwingende Beteiligung der **Schwerbehindertenvertretung**. Das Gericht musste klären, ob dieser Fauxpas die Kündigung unwirksam macht – selbst in der Probezeit.
Das Bangen um den Arbeitsplatz ist vielen vertraut, doch was, wenn man aus Sorge um den Job selbst kündigt – und das Unternehmen später eine **Abfindung** anbietet? Diese knifflige Frage beschäftigte nun das Arbeitsgericht Hamburg, als ein IT-Spezialist darauf pochte. Er hatte seinen Posten vorschnell aufgegeben, nachdem erste Pläne zur Firmenrestrukturierung bekannt wurden, noch bevor finale Sozialpläne überhaupt verhandelt waren.
Die Grenzen der **Scheinselbstständigkeit** werden oft erst vor Gericht gezogen. Eine Dozentin für Heilpraktikerkurse sah sich plötzlich mit der Frage konfrontiert, ob sie überhaupt eine freie Mitarbeiterin war oder doch eine fest angestellte Arbeitnehmerin. Ihre langjährige Zusammenarbeit mit einem Bildungsanbieter endete abrupt, woraufhin das Arbeitsgericht Heilbronn die wahre Natur ihres "Dozentur"-Vertrags untersuchen musste. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die oft nebulöse Abgrenzung von **Arbeitsverhältnissen** im Bildungsbereich.
Was passiert, wenn eine selbstständige Praxismanagerin in die **Insolvenz** gerät und der Insolvenzverwalter plötzlich ihre Finanzen kontrolliert? Als dieser die monatlichen Zahlungen an sie einstellte, forderte die Frau ihr Geld ein. Doch der Kern der Auseinandersetzung war fundamentaler: Hatte sie durch die Kontrolle des Verwalters den Status einer Arbeitnehmerin erlangt? Die Antwort auf diese Frage führte zu einem überraschenden Ringen um die Zuständigkeit der Gerichte.
Eine neue Stelle, eine überraschende ärztliche Diagnose: Für eine Sachbearbeiterin, die als schwerbehindert anerkannt ist, endete die Probezeit jäh, als ihre gesundheitlichen Einschränkungen den Job infrage stellten. Durfte der Arbeitgeber sie daraufhin einfach entlassen? Der Fall landete vor Gericht und warf die brisante Frage auf, wie weit der Schutz für Schwerbehinderte in dieser sensiblen Phase reicht.
Ein verschickter Brief, der nie ankam, wurde für eine Recruiterin zum Alptraum. Das Arbeitsgericht Erfurt musste entscheiden: Gilt eine Kündigung als wirksam, wenn das Schreiben nie im eigenen Briefkasten landete? Dieser Fall enthüllt eindrücklich, wie die reine **Zustellung** eines Dokuments über das Schicksal eines Arbeitsverhältnisses entscheiden kann und wo die Risiken im Postverkehr liegen.
Die Pandemie brachte **Kurzarbeit** und damit die Frage, was mit dem Urlaubsanspruch geschieht. Ein Mechatroniker klagte, weil sein Ex-Arbeitgeber ihm unzählige freie Tage wegen angeblicher Kurzarbeit streichen wollte. Nun musste ein Gericht grundsätzlich entscheiden, ob die dahinterstehende Vereinbarung überhaupt gültig war.