Aktueller Bussgeldkatalog 2012 und Infos rund um das Verkehrsrecht durch Rechtsanwalt Kotz in Siegen-Kreuztal. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Im Bußgeldverfahren gegen einen Lkw-Fahrer wegen Lkw-Parken trotz Durchfahrt verboten (Zeichen 253) schien die Sache klar. Die entscheidende Frage war nicht das Parken, sondern ob ein fehlendes Zusatzzeichen zur Aufhebung des gesamten Bußgeldverfahrens führt.
Ein Autofahrer wurde mit 30 km/h zu schnell geblitzt, doch sein Anwalt verlangte die vollständige Gebrauchsanweisung für das Lasermessgerät. Die Verweigerung dieser Anleitung durch die Behörde führte nicht nur zu einem Verfahrensfehler, sondern stellte die gesamte Geschwindigkeitsmessung infrage.
Veranstalter von Weintouren nutzten E-Scooter, die laut StVO als Krankenfahrstühle gelten, um trotz Verkehrszeichen 250 gesperrte Feldwege in der Weinbauregion zu befahren. Die Gemeinde erließ eine Benutzungsuntersagung für die gewerblichen Touren, da das Durchfahrtsverbot zweitrangig war.
Wegen chronischer Depression und der Einnahme von Lithium erhielt ein Autofahrer nach einem Bagatellunfall die MPU-Anordnung wegen psychischer Erkrankung. Obwohl der Fahrer ein positives Gutachten zur Fahreignung vorlegte, weigerte sich die Behörde, dieses anzuerkennen, was zu sofortigen Konsequenzen führte.
Wegen eines fehlenden Geschäftsführers zur Hauptverhandlung verwarf das Amtsgericht den Einspruch im Bußgeldverfahren einer Berliner GmbH über 8.000 Euro. Doch die strenge Regelung über das Nichterscheinen des Betroffenen gilt juristisch überraschend nicht für Firmen.
Ein Autofahrer wurde zur Zahlung von 100 Euro Bußgeld verurteilt, weil ein einziger Zeuge detailliert seine Benutzung des Mobiltelefons am Steuer bezeugte. Die Verteidigung sah die Beweiskraft der Zeugenaussage im Bußgeldverfahren als unzureichend an, doch das Gericht verwies auf einen entscheidenden Verfahrensfehler des Beschuldigten.
Ein Berliner Handwerker, der vorsätzlich 54 km/h zu schnell fuhr, versuchte das drohende zweimonatige Fahrverbot durch höhere Geldbuße abzuwenden. Er argumentierte mit seiner Existenz, doch das Gericht musste klären, ob die erzieherische Funktion einer Strafe käuflich ist.
Einer Seniorin drohte die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage des Gutachtens, als die Behörden aufgrund eines Verdachts auf Demenz ihre Fahrtüchtigkeit überprüfen wollten. Obwohl die Fahrerin anschließend ärztliche Atteste nachreichte, stand das Gericht vor einer rechtlichen Zwangslage, die alle Zweifel ausschloss.
Die Fahrtenbuchauflage ist eine behördliche Anordnung, die Halter zur Dokumentation aller Fahrten zwingt, wenn nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer unauffindbar war.
Nach einer Verkehrskontrolle stand ein Autofahrer wegen des Amphetamin-Nachweises von 97 µg/L vor der sofortigen Fahrerlaubnis-Entziehung. Trotz Vorlage ärztlicher Rezepte für Lisdexamfetamin reichte dies nicht aus, um den sofortigen Führerschein-Verlust abzuwenden.
Wegen einer massiven Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts kämpfte ein Tischlermeister vor Gericht gegen das drohende Fahrverbot für Selbständige. Er berief sich auf existenzbedrohende wirtschaftliche Härte und Augenblicksversagen, doch das Absehen vom Fahrverbot scheiterte überraschend.
Ein Autofahrer in Dortmund wurde nur drei Wochen nach Rückgabe seines Führerscheins erneut mit 32 km/h zu schnell innerorts erwischt. Trotz der klaren Wiederholungstat musste das Gericht über das Absehen vom Fahrverbot entscheiden: Zählt die kurz zuvor verbüßte Strafe als Entlastung?
Eine Lasermessung der Geschwindigkeit auf 344 Meter führte in Dortmund zu einem Bußgeldverfahren wegen Überschreitung. Die fehlende Zuordnungssicherheit aufgrund der extremen Distanz stellte das gesamte Messergebnis vor Gericht infrage.
Nach einer Verkehrskontrolle mit 11 ng/ml THC drohte dem Autofahrer der Entzug der Fahrerlaubnis durch eine sofortige MPU-Anordnung bei hohem THC-Wert. Doch nicht nur die Droge selbst, sondern seine eigene, widersprüchliche Zeitaussage zum Konsum besiegelte den sofortigen Führerscheinentzug.
Trotz gültiger ärztlicher Verschreibung für Medizinal-Cannabis drohte einem Patienten der sofortige Führerschein Verlust durch Medikamentenmissbrauch Cannabis. Die zentrale Frage blieb, ob der kombinierte Konsum die Fahreignung automatisch ausschließt und welche Konsequenzen das neue Cannabisgesetz hat.
Ein Autofahrer aus München focht den Fahrerlaubnisentzug wegen Amphetamin-Konsum an, weil in seinem Blut nur 5,2 µg/L gemessen wurden. Obwohl die Messung technisch unter der Kalibrationsgrenze lag, prüfte das Gericht, ob die bloße Existenz der Substanz zum sofortigen Führerscheinentzug berechtigt.
Ein Autofahrer wurde mit 1,44 Promille gestoppt, was normalerweise keine zwingende MPU-Anordnung bei Alkoholgewöhnung unter 1,6 Promille auslöst. Doch das Gericht sah in den fehlenden alkoholtypischen Ausfallerscheinungen eine Zusatztatsache, deren Verweigerung nun weitreichende Folgen hat.
Die Umschreibung der albanischen Fahrerlaubnis scheiterte für einen Lkw-Fahrer am Kriterium des ordentlichen Wohnsitzes beim Führerschein-Erwerb. Entscheidend war nicht der Kaufzeitpunkt, sondern eine kurz zuvor erfolgte behördliche Ablehnung seiner Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
Ein 86-jähriger Fahrzeughalter blockierte die Fahrerermittlung nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung bewusst, um eine Strafe für seinen Sohn zu verhindern. Statt den gewünschten Schutz zu erreichen, erhielt der Halter selbst die härtere Fahrtenbuch-Auflage wegen nicht feststellbarem Fahrer.
Weil ein Handwerksbetrieb den Fahrer einer 25 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung nicht benannte, erging die Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark von 34 Firmenwagen. Vor Gericht musste geklärt werden, ob die mangelnde interne Fahrerfeststellung die weitreichende Anordnung über alle Fahrzeuge rechtfertigen konnte.
Ein 86-jähriger Autofahrer verlor seinen Führerschein aufgrund der Nichtbeibringung einer Fahrprobe, die wegen gefährlicher Schlangenlinienfahrten angeordnet wurde. Das Gericht musste entscheiden, ob der Schutz der Verkehrssicherheit zwingend über den persönlichen Mobilitätsinteressen des Betroffenen steht.