Aktueller Bussgeldkatalog 2012 und Infos rund um das Verkehrsrecht durch Rechtsanwalt Kotz in Siegen-Kreuztal. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Einem Berufskraftfahrer drohte die endgültige Entziehung der Lkw-Fahrerlaubnis wegen Epilepsie, obwohl er dank Medikamenten seit Jahren keinen einzigen Anfall mehr hatte. Für seine berufliche Zukunft zählte aber nicht der Therapieerfolg, sondern eine strikte Zeitvorgabe ohne medizinische Hilfe.
Nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellte, wollte ein Rollstuhlfahrer nach einem Beinahe-Unfall mit einem E-Lastenrad eine gerichtliche Entscheidung erzwingen. Vor Gericht hing alles an der entscheidenden Frage, ob man auch ohne einen einzigen Kratzer als Verletzter gilt.
Ein Amtsgericht verwarf den Einspruch eines Mannes, da sein Anwalt nicht zur Verhandlung geladen wurde und nicht erschien. Seine Rechtsbeschwerde scheiterte dennoch, weil er eine fast unmögliche Darlegungspflicht über das Wissen seines Verteidigers erfüllen musste.
Eine Frau wehrte sich vor dem Kammergericht Berlin gegen die Einspruch-Verwerfung wegen fehlenden persönlichen Erscheinens, da sie krankheitsbedingt nicht zum Termin erschien. Über ihr rechtliches Gehör entschied am Ende nicht das ärztliche Attest, sondern ein entscheidender Formfehler ihres Anwalts.
Ein Anwalt übermittelte eine Rechtsbeschwerde 77 Minuten vor Fristablauf, doch im elektronischen Rechtsverkehr landete das Dokument zur Fristwahrung beim falschen Gericht. Ob das Rechtsmittel damit als pünktlich galt, hing allein von der nächtlichen Weiterleitungspflicht der Justiz ab.
Einem Autofahrer drohte wegen Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 68 km/h die Verdopplung des Bußgeldes auf 1.200 Euro. Für die Richter zählte am Ende nicht die Geschwindigkeit allein, sondern ein Faktor, den der Fahrer über 2.600 Meter ignorierte.
Ein Autofahrer kämpfte nach einem Blitzer auf der A9 um seinen Anspruch auf die Messreihe im Bußgeldverfahren und die Bedienungsanleitung des Geräts. Die Behörde verweigerte die Herausgabe, da die entscheidenden Messdaten gar nicht Teil der eigentlichen Bußgeldakte waren.
Einem Autofahrer wurde die Kostenerstattung nach Einstellung des Bußgeldverfahrens versagt, weil er entlastende Beweise angeblich zu spät vorgebracht habe. Doch wie sollte er rechtzeitig reagieren, wenn er wegen einer fehlgeschlagenen Zustellung vom gesamten Verfahren nie erfahren hatte?
Ein Autofahrer focht eine Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung an, weil er die Unterschrift unter einem richterlichen Urteil als ungültig ansah. Er forderte die Aufhebung des Urteils und stellte damit die entscheidende Frage, ob eine unleserliche Paraphe im deutschen Rechtsstaat rechtliche Wirksamkeit besitzt.
Ein 16-jähriger Jugendlicher fuhr einen E-Scooter unter Cannabiseinfluss, woraufhin die Behörde die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge anordnete. Trotz der erwiesenen Drogenfahrt musste der Jugendliche das Mofa nicht abgeben: Die behördliche Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens war formell fehlerhaft.
Ein Bus-Disponent erhielt seine Fahrerlaubnis zurück, doch das positive MPU-Gutachten wurde ungültig wegen Verschweigen einer frischen Verkehrsstraftat. Obwohl der Mann das Dokument bereits physisch in Händen hielt, entzog die Behörde ihm die dringend benötigte Fahrerlaubnis umgehend wieder.
Wegen unerlaubter Beseitigung von Gehölzen in einem Landschaftsschutzgebiet drohte einem Bürger ein hohes Bußgeld, doch das Gericht prüfte eine Ahndungslücke bei Naturschutz-Ordnungswidrigkeiten. Das gesamte Verfahren stand auf der Kippe, weil die lokale Schutzgebietsverordnung zur Bestrafung auf eine veraltete, unwirksame Gesetzesnorm verwies.
Eine Autofahrerin stand vor der sofortigen Fahrerlaubnis-Entziehung nach Täuschung in der Prüfung, die sie vor Jahren mithilfe einer Stellvertreterin bestanden hatte. Das Oberverwaltungsgericht musste entscheiden, ob jahrelange unauffällige Fahrpraxis ein Eignungsgutachten zwingend macht, bevor der Entzug vollzogen wird.
Ein Mandant kämpfte gegen 140 Euro Bußgeld, weil sein Anwalt die Frist versäumte. Das OLG gewährte die Wiedereinsetzung nach Fristversäumnis des Anwalts – der Mandant schien entlastet. Dennoch blieb die Rechtsbeschwerde verwehrt, weil die Begründung der Gehörsverletzung strengen formalen Anforderungen nicht genügte.
Ein selbstständiger Landwirt wurde mit 68 km/h zu schnell erwischt; die massive Geschwindigkeitsüberschreitung führte zur Annahme von Vorsatz bei der Tat. Obwohl die gesamte Ernte auf dem Spiel stand, konnte er das drohende Fahrverbot für die dringend benötigte Erntezeit nicht abwenden.
Nach einer Messung von 114 km/h bei erlaubten 60 km/h musste das Gericht die Fahreridentität feststellen im Bußgeldverfahren, da der Betroffene auf einen ähnlich aussehenden Verwandten verwies. Entscheidend war die Frage, ob eine mathematische Wahrscheinlichkeit nötig ist oder ob eine detaillierte Beschreibung abweichender Gesichtsmerkmale ausreicht.
Trotz rechtzeitiger Übermittlung via beA führte die falsche Adressierung der Rechtsbeschwerde zum Fristversäumnis im Bußgeldverfahren. Die Klägerseite vertraute auf die Fürsorgepflicht der Justiz, doch das Gericht stellte klar, dass nur der Empfänger-Intermediär des zuständigen Gerichts zählt.
Wegen einer Täuschung bei der theoretischen Führerscheinprüfung im Jahr 2021 drohte einer Autofahrerin die sofortige Fahrerlaubnis-Entziehung. Die Klägerin argumentierte mit jahrelanger Fahrpraxis, doch das Gericht sah die mangelnde Befähigung als bereits erwiesen an.
Ein Anwalt forderte die Erledigungsgebühr bei Verjährung im Bußgeldverfahren, weil er das Verfahren über Monate gezielt in die Länge zog. Trotzdem verlangte der Jurist die Erstattung seiner erhöhten Anwaltskosten in Höhe von 985,32 Euro von der Staatskasse.
Weil er Polizisten durch gezielte Gewalt attackierte, wurde einem Mann der Führerschein entzogen wegen Aggressionspotenzial. Obwohl er das geforderte Gutachten wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht vorlegte, bestätigte das Oberverwaltungsgericht den Führerscheinentzug.
Ein Anwalt nutzte bei einem simplen Parkverstoß in Berlin die automatisierte Verteidigung im Bußgeldverfahren und füllte Schriftsätze mit Textbausteinen für Geschwindigkeitsdelikte. Diese gedankenlose Prozessführung wurde ihm zum Verhängnis, denn das Gericht sah darin einen massiven Verstoß gegen die anwaltliche Wahrheitspflicht.