Aktueller Bussgeldkatalog 2012 und Infos rund um das Verkehrsrecht durch Rechtsanwalt Kotz in Siegen-Kreuztal. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Nachdem massive Zweifel an seiner Fahreignung aufkamen, wurde einem Autofahrer die Fahrerlaubnis-Entziehung angeordnet, weil er ein gefordertes Gutachten nicht vorlegte. Doch ein fehlender Hinweis bei der Anordnung des Gutachtens stellt die Rechtmäßigkeit des gesamten Vorgehens jetzt in Frage.
Die Behörde verhängte gegen einen Mann wegen wiederholter Alkoholfahrten mit dem Fahrrad ein sofort vollziehbares Verbot erlaubnisfreier Fahrzeuge. Seine Weigerung, eine geforderte MPU vorzulegen, war dabei ausschlaggebend.
Einem Betroffenen wurde der Führerschein-Entzug wegen einer psychischen Krankheit wie Manie oder Psychose von der Behörde verordnet. Doch diese behördliche Anordnung erging, ohne dass der Betroffene je einen Verkehrsverstoß begangen hatte.
Eine Autofahrerin in Nordrhein-Westfalen beantragte die Schlüsselzahl 196 und berief sich auf ihren langjährigen Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B. Doch ein früherer Führerscheinentzug drohte, ihre geforderte ununterbrochene Besitzdauer vollständig zu annullieren.
Ein Radfahrer wollte die Radwegbenutzungspflicht anfechten und argumentierte mit theoretischen Regeln. Doch die Behörde sah eine qualifizierte Gefahrenlage durch riskante Fischgräten-Parkplätze und hohes Verkehrsaufkommen.
Ein Bußgeldurteil des Amtsgerichts Jena, das ein Fahrverbot nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung verhängte, stand wegen schwerer Mängel auf dem Prüfstand. Insbesondere die mangelnde Anhörung und die Gutachten-Begründung warfen brisante Fragen auf.
Ein Motorradfahrer in Frankfurt erhielt ein Bußgeld wegen unnötigem Motorrad-Lärm, obwohl seine Harley-Davidson eine legal eingetragene Klappenauspuffanlage besaß. Das Gericht musste klären, ob die technische Zulassung das manuelle Erzeugen von Lärm im Straßenverkehr erlaubt.
Einem Fahrlehrer in Nordrhein-Westfalen wurde nach vier Jahren mit einer dauerhaft extrem hohen Durchfallquote von über 70 Prozent die Fahrlehrerlaubnis entzogen. Seine Erklärungsversuche für die Misere konnten die sofortige Vollziehung des Entzugs jedoch nicht verhindern.
Ein Mann, der wiederholt unter Drogen und Alkohol E-Scooter fuhr, erhielt die Untersagung Fahren fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge. Dieses weitreichende Verbot galt sofort – und das, ohne dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgte.
Einem Autofahrer drohte der Führerschein-Entzug nach Gutachten-Anordnung, nachdem polizeiliche Beobachtungen Zweifel an seiner Fahreignung weckten und er ein angefordertes Gutachten nicht vorlegte. Doch die Grundlage für diese behördliche Anforderung, ein ärztliches Fahreignungsgutachten, stand vor Gericht auf wackeligen Füßen.
Ein Autofahrer in Sachsen-Anhalt sah sich einem Führerscheinentzug wegen Cannabiskonsum gegenüber, begründet durch eine alte polizeiliche Aussage zu seinem Konsumverhalten. Obwohl diese angeblichen Protokolle Jahre zurücklagen, sollte der Führerschein sofort abgegeben werden.
Ein körperlich stark eingeschränkter Fahrer weigerte sich, ein angeordnetes medizinisches Gutachten vorzulegen, was zum Führerscheinentzug bei Nichtvorlage eines Gutachtens führte. Obwohl er betonte, mittellos zu sein und das Gutachten nicht zahlen zu können, schlug sein Antrag auf staatliche Unterstützung fehl.
Ein Autofahrer wurde im Bußgeldverfahren trotz eingeräumter Fahrereigenschaft zur persönlichen Anwesenheit gezwungen, obwohl er die Entbindung persönliche Anwesenheit Gericht beantragt hatte. Die vermeintliche Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung wurde jedoch später unerwartet infrage gestellt.
Obwohl ein Bußgeldverfahren nach einer Gesetzesänderung eingestellt wurde, weigerte sich die Staatskasse zunächst, die Anwaltskosten bei Einstellung des Bußgeldverfahrens zu übernehmen. Die darauf folgende juristische Auseinandersetzung sollte klären, ob eine solche Verfahrenseinstellung einem Freispruch gleichkommt.
Eine Fahrzeughalterin kämpfte gegen eine Fahrtenbuchauflage, die sie wegen angeblich mangelhafter Fahrerermittlung als rechtswidrig empfand. Die Behörde räumte die Fehler letztlich ein, doch die Anordnung war zu diesem Zeitpunkt schon abgelaufen.
Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h forderte die Behörde eine Fahrtenbuchauflage von einer Fahrzeughalterin, deren unbekannter Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Doch ausgerechnet Mängel bei der behördlichen Fahrerermittlung könnten die Anordnung nun unwirksam machen.
Ein LKW-Fahrer beantragte die Verlängerung seines LKW-Führerscheins, obwohl ihm der nötige Fahrpraxisnachweis fehlte und er den neuen Scheckkartenführerschein zwei Tage zu spät abholte. Trotz fristgerechtem Antrag geriet seine Fahrerlaubnis damit in ernste Gefahr.
Die Neuerteilung seines Lkw-Führerscheins wurde für einen ehemaligen Berufskraftfahrer zur Prüfpflicht, nachdem er 12 Jahre lang keine Praxis hatte. Er argumentierte, seine Fähigkeiten durch regelmäßiges Traktorfahren erhalten zu haben – doch die Fahrerlaubnisbehörde sah dies völlig anders.
Ein Fahranfänger sah sich mit dem **Führerscheinentzug in der Probezeit** konfrontiert, weil er ein angeordnetes Aufbauseminar nicht fristgerecht absolvierte. Doch selbst die nachträgliche Teilnahme konnte die zwingende Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mehr verhindern.
Ein Mann bestritt vor dem Verwaltungsgericht, seine Fahrerlaubnis-Verzichtserklärung persönlich unterschrieben zu haben, die bei der Behörde eingegangen war. Obwohl er die Echtheit der Signatur vehement in Abrede stellte, stand er plötzlich ohne Fahrerlaubnis da.
Ein Cannabis-Patient sah sich mit dem Fahrerlaubnisentzug nach MPU Nichtvorlage konfrontiert, obwohl seine Medikation legal verordnet wurde. Die zentrale Frage war, ob die spätere Beendigung der Therapie seine Fahreignung wiederherstellen konnte.