Aktueller Bussgeldkatalog 2012 und Infos rund um das Verkehrsrecht durch Rechtsanwalt Kotz in Siegen-Kreuztal. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 42 km/h außerorts versuchte eine Autofahrerin, das drohende Fahrverbot zu vermeiden, weil sie die Gefahrenlage für beendet hielt. Das Gericht hob das Urteil auf, weil entscheidende Feststellungen zur Verkehrsbeschilderung und den Sichtverhältnissen im Verfahren fehlten.
Ein Autofahrer hoffte auf die Verjährung des Bußgeldes durch Anordnung der Anhörung, weil ihm kein unterschriebenes Dokument zugestellt wurde. Das OLG musste klären, ob ein unsichtbarer, elektronischer Vermerk der Sachbearbeiterin die Verjährung dennoch wirksam unterbricht.
Ein Bürger forderte seine Bußgeldakte ausdrücklich digital an, doch die Zentrale Bußgeldstelle setzte trotzdem die Aktenversendungspauschale bei digitaler Anforderung fest. Das Amtsgericht musste klären: Darf die Behörde die Gebühr erheben, wenn der Papierversand einzig an ihren eigenen fehlenden technischen Voraussetzungen scheiterte?
Ein Reisender fand seinen Frieden, als das Strafverfahren wegen eines Methamphetamin-Fundes im ICE gegen eine Geldauflage eingestellt wurde. Die Fahrerlaubnisbehörde sah die Sache anders und forderte ein Gutachten an, dessen Ablehnung trotz der Einstellung den endgültigen Führerscheinentzug begründete.
Ein Autofahrer mit nachgewiesenem THC-Einfluss sah sich mit dem Führerscheinentzug wegen Cannabis und Alkohol-Mischkonsum konfrontiert. Die bloße und unbestimmte Angabe zum Alkoholkonsum am Vortag reichte jedoch nicht für die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis ohne MPU.
13-11-2025
Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtbeibringung MPU-Gutachtens – Besitz von Methamphetamin VGH München – Az.: 11 ZB 24.2064 – Beschluss vom 09.10.2025 * Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden. → Lesen Sie hier den vollständigen Urteilstext… I. Der Antrag auf Zulassung […]
Nach zwei aufeinanderfolgenden Verkehrsverstößen wurde dem Halter eine 18-monatige Fahrtenbuchauflage bei nicht festgestelltem Fahrer erteilt. Das Gericht musste klären, ob die Behörde weitere Ermittlungen anstellen muss, wenn der Fahrzeughalter die Nennung des tatsächlichen Fahrers verweigert.
Ein Autofahrer sollte nach einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Laserhandmessgerät LTI 20/20 TruSpeed ein hohes Bußgeld zahlen. Ein teures Gutachten enthüllte systembedingte Mängel: Bei Spurwechseln kann der sogenannte Abgleiteffekt die Messwerte massiv verfälschen.
Die Straßenverkehrsbehörde verhängte gegen einen Bürger ein Totalverbot für das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wie E-Scooter und Mofas wegen fehlender Eignung. Das Verwaltungsgericht Weimar stoppte das behördliche Verbot, weil für diesen tiefgreifenden Eingriff überraschend die gesetzliche Grundlage fehlte.
Ein Autofahrer, der nach seiner MPU Abstinenz zusicherte, wurde erneut mit Mischkonsum von Cannabis und Alkohol kontrolliert. Der Verstoß gegen die Auflage zerstörte die positive Prognose – und könnte den Entzug ohne weitere Begutachtung bedeuten.
Nach einer Verkehrskontrolle auf einem Musikfestival drohte einem Fahrer die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsum aufgrund nachgewiesener Abbauprodukte im Blut. Er beteuerte, unwissentlich konsumiert zu haben, scheiterte aber vor Gericht, weil selbst eidesstattliche Erklärungen von Freunden die hohe Beweislast nicht erfüllten.
Eine Autofahrerin versuchte, die Feststellung mangelnder Fahreignung nach einem amtsärztlichen Gutachten durch einen aktuellen Krankenhausbericht zu widerlegen. Die medizinischen Fakten traten jedoch in den Hintergrund, denn entscheidend war der genaue Zeitpunkt für einen förmlichen Beweisantrag.
Wegen 1,7 Nanogramm THC im Blut entzog die Behörde einem Fahranfänger sofort die Fahrerlaubnis und forderte ein Gutachten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof musste entscheiden, ob dieser Wert den THC Grenzwert für Fahrerlaubnis-Entziehung überhaupt rechtfertigte.
Wegen der kurzen Bedienung einer E-Zigarette mit Display im Auto erhielt ein Vaper ein Bußgeld von 150 Euro. Vor Gericht musste geklärt werden, ob das Kleingerät rechtlich wie ein Handy oder ein Informationssystem am Steuer behandelt werden darf.
Ein Patient kämpfte vor Gericht um seine Fahreignung bei Medizinal-Cannabis auf Rezept, nachdem ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Das Verwaltungsgericht bestätigte den Entzug, da Mischkonsum und fehlende ärztliche Überwachung schwerer wogen als die ärztliche Verordnung.
Ein Logistikunternehmen aus Sinsheim benötigte dringend eine Fahrerbescheinigung für seinen belarussischen Mitarbeiter, der über eine lettische Leihfirma eingesetzt wurde. Das Gericht erkannte die europäische Dienstleistungsfreiheit zwar an, doch die strengen nationalen Anforderungen zum Aufenthaltstitel blockierten unerwartet die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit.
Der Bayerische VGH verhandelte über die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsum, gestützt nur auf das Geständnis des Betroffenen gegenüber der Polizei. Trotz fehlender Blutwerte oder einer strafrechtlichen Verfolgung musste das Gericht klären, ob diese Aussage den sofortigen Führerschein-Entzug rechtfertigt.
Wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 39 km/h erhielt ein Halter die 18-monatige Fahrtenbuchauflage wegen falscher Angaben zur Fahrerin. Er hatte einen Namen und eine Fakeanschrift geliefert, doch genau dieses Vorgehen führte zur drastischen Übertragung der Fahrtenbuchpflicht auf seine Ersatzfahrzeuge.
Das Verwaltungsgericht setzte für eine Klage auf den Führerschein zunächst einen Streitwert von 5.000 Euro an. Entscheidend war plötzlich, ob der Kläger die Fahrerlaubnis-Erteilung oder nur das Dokument forderte.
Weil ein Kfz-Gewerbetreibender dutzende Kundenfahrzeuge auf öffentlichen Rad- und Gehwegen abstellte, erließ die Behörde eine Untersagungsverfügung wegen wiederholtem Falschparken. Die entscheidende Frage war, ob die Ordnungsbehörde die Bußgelder der StVO ignorieren und stattdessen auf präventive Sicherheitsanordnungen zurückgreifen durfte.
Ein Berufskraftfahrer mit italienischer Fahrerlaubnis wehrte sich gegen die Aberkennung seiner Fahrerlaubnis wegen Fahrens mit extrem hohen 20,5 ng/ml THC im Blut. Obwohl negative Urinproben vorlagen und er täglich auf seinen Führerschein angewiesen war, sah das Gericht die sofortige Gefahr für die Öffentlichkeit als überwiegend an.