Aktueller Bussgeldkatalog 2012 und Infos rund um das Verkehrsrecht durch Rechtsanwalt Kotz in Siegen-Kreuztal. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Im Bußgeldverfahren musste das Gericht den illegal erlangten Gewinn eines Transportunternehmens ohne Belege schätzen, um den Einziehungsbetrag festzulegen. Doch die Grundlage dieser Schätzung – insbesondere die angesetzten Personalkosten – entpuppte sich vor dem Oberlandesgericht als willkürlich und intransparent.
Sekundenschlaf am Steuer gehört zu den am meisten unterschätzten Risiken im Straßenverkehr. Viele Autofahrer glauben, Müdigkeit sei nur ein Kavaliersdelikt, doch die Gerichte stufen das Ignorieren der Warnzeichen schnell als schwere Straftat ein. Wann genau gilt Übermüdung als grob fahrlässige Fahruntüchtigkeit und welche Strafe droht wirklich?
Auf engen Straßen zählt die Rücksichtnahme mehr als die Vorfahrt. Erfahren Sie, wie die juristische "Betriebsgefahr" fast immer zu einer Mitschuld führt und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden müssen.
Wegen mangelnder Erfolgsaussicht gab es die Ablehnung der Prozesskostenhilfe bei Klage gegen Behörden, nachdem ein Autofahrer die Anordnung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens anfechten wollte. Das Gericht musste klären, ob die behördliche Gutachtensanordnung überhaupt isoliert angegriffen werden darf.
Die Fahrerin eines Begleitfahrzeugs überfuhr in Hamburg bei Rot eine Ampel, da sie Teil eines Schwertransport als geschlossener Verband war. Die entscheidende Frage: Konnten nur zwei Fahrzeuge überhaupt als geschlossener Verband gelten, um den Rotlichtverstoß aufzuheben?
Ein Patient in Hamburg wurde mit 12 ng/ml THC im Blut kontrolliert, obwohl er den THC Grenzwert überschritten trotz Cannabis-Rezept hatte. Entscheidend war für das Gericht, dass die ärztliche Verschreibung per Telemedizin erfolgte und zudem nachträglich ausgestellt wurde.
Weil er im Straßenverkehr mit dem Baseballschläger angriff, drohte die Entziehung der Fahrerlaubnis nach MPU-Verweigerung. Doch der Führerscheininhaber legte das Gutachten nicht vor und berief sich dabei auf einen schweren Formfehler der Behörde.
Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 42 km/h außerorts versuchte eine Autofahrerin, das drohende Fahrverbot zu vermeiden, weil sie die Gefahrenlage für beendet hielt. Das Gericht hob das Urteil auf, weil entscheidende Feststellungen zur Verkehrsbeschilderung und den Sichtverhältnissen im Verfahren fehlten.
Ein Autofahrer hoffte auf die Verjährung des Bußgeldes durch Anordnung der Anhörung, weil ihm kein unterschriebenes Dokument zugestellt wurde. Das OLG musste klären, ob ein unsichtbarer, elektronischer Vermerk der Sachbearbeiterin die Verjährung dennoch wirksam unterbricht.
Ein Bürger forderte seine Bußgeldakte ausdrücklich digital an, doch die Zentrale Bußgeldstelle setzte trotzdem die Aktenversendungspauschale bei digitaler Anforderung fest. Das Amtsgericht musste klären: Darf die Behörde die Gebühr erheben, wenn der Papierversand einzig an ihren eigenen fehlenden technischen Voraussetzungen scheiterte?
Ein Reisender fand seinen Frieden, als das Strafverfahren wegen eines Methamphetamin-Fundes im ICE gegen eine Geldauflage eingestellt wurde. Die Fahrerlaubnisbehörde sah die Sache anders und forderte ein Gutachten an, dessen Ablehnung trotz der Einstellung den endgültigen Führerscheinentzug begründete.
Ein Autofahrer mit nachgewiesenem THC-Einfluss sah sich mit dem Führerscheinentzug wegen Cannabis und Alkohol-Mischkonsum konfrontiert. Die bloße und unbestimmte Angabe zum Alkoholkonsum am Vortag reichte jedoch nicht für die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis ohne MPU.
13-11-2025
Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtbeibringung MPU-Gutachtens – Besitz von Methamphetamin VGH München – Az.: 11 ZB 24.2064 – Beschluss vom 09.10.2025 * Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden. → Lesen Sie hier den vollständigen Urteilstext… I. Der Antrag auf Zulassung […]
Nach zwei aufeinanderfolgenden Verkehrsverstößen wurde dem Halter eine 18-monatige Fahrtenbuchauflage bei nicht festgestelltem Fahrer erteilt. Das Gericht musste klären, ob die Behörde weitere Ermittlungen anstellen muss, wenn der Fahrzeughalter die Nennung des tatsächlichen Fahrers verweigert.
Ein Autofahrer sollte nach einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Laserhandmessgerät LTI 20/20 TruSpeed ein hohes Bußgeld zahlen. Ein teures Gutachten enthüllte systembedingte Mängel: Bei Spurwechseln kann der sogenannte Abgleiteffekt die Messwerte massiv verfälschen.
Die Straßenverkehrsbehörde verhängte gegen einen Bürger ein Totalverbot für das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wie E-Scooter und Mofas wegen fehlender Eignung. Das Verwaltungsgericht Weimar stoppte das behördliche Verbot, weil für diesen tiefgreifenden Eingriff überraschend die gesetzliche Grundlage fehlte.
Ein Autofahrer, der nach seiner MPU Abstinenz zusicherte, wurde erneut mit Mischkonsum von Cannabis und Alkohol kontrolliert. Der Verstoß gegen die Auflage zerstörte die positive Prognose – und könnte den Entzug ohne weitere Begutachtung bedeuten.
Nach einer Verkehrskontrolle auf einem Musikfestival drohte einem Fahrer die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsum aufgrund nachgewiesener Abbauprodukte im Blut. Er beteuerte, unwissentlich konsumiert zu haben, scheiterte aber vor Gericht, weil selbst eidesstattliche Erklärungen von Freunden die hohe Beweislast nicht erfüllten.
Eine Autofahrerin versuchte, die Feststellung mangelnder Fahreignung nach einem amtsärztlichen Gutachten durch einen aktuellen Krankenhausbericht zu widerlegen. Die medizinischen Fakten traten jedoch in den Hintergrund, denn entscheidend war der genaue Zeitpunkt für einen förmlichen Beweisantrag.
Wegen 1,7 Nanogramm THC im Blut entzog die Behörde einem Fahranfänger sofort die Fahrerlaubnis und forderte ein Gutachten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof musste entscheiden, ob dieser Wert den THC Grenzwert für Fahrerlaubnis-Entziehung überhaupt rechtfertigte.
Wegen der kurzen Bedienung einer E-Zigarette mit Display im Auto erhielt ein Vaper ein Bußgeld von 150 Euro. Vor Gericht musste geklärt werden, ob das Kleingerät rechtlich wie ein Handy oder ein Informationssystem am Steuer behandelt werden darf.