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Das Altersteilzeit-Guthaben: jahrelang angespart, im Insolvenzfall nicht abgesichert. Dann fordern Sie vom Arbeitgeber mehr Sicherheit – doch bloß per E-Mail und nicht für das volle Guthaben. Das Bundesarbeitsgericht zeigt, warum das den gesamten Insolvenzschutz gefährden kann.
Beförderung in greifbarer Nähe – dann klagen Konkurrenten. Als die Verfahren enden, ist sie bereits in der Passivphase der Altersteilzeit und verlangt Schadensersatz für entgangenes Gehalt.
Den Feststellungsbescheid im Online-Portal hochgeladen, auf ein Gespräch gehofft – stattdessen kam die Absage. Jetzt fordert der schwerbehinderte Bewerber eine Entschädigung. Doch reicht das bloße Hochladen, um den gesetzlichen Schutz zu beanspruchen? Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat eine Antwort, die viele Bewerber überraschen dürfte.
Jahrelang beschwerdefrei, die Polizeibewerbung abgeschickt – und dann die Absage. Eine juvenile chronische Arthritis im Kindesalter reicht, damit die gesundheitliche Langzeitprognose zum unkalkulierbaren Risiko wird.
Die Probezeit wird verlängert – ein Jahr länger auf Bewährung, trotz Schwerbehinderung. Der Beamte möchte später Schadensersatz: Behördenfehler sollen der Grund für die schlechte Beurteilung sein. Doch der Nachweis, dass nicht die eigene Leistung, sondern nur der Fehler die Verlängerung verursachte, ist eine hohe Hürde.
Den begehrten Status als Beamter auf Lebenszeit sicher in der Tasche, doch die alte Probezeitbeurteilung belastet die Personalakte. Ein Oberregierungsrat will die mäßigen Noten aus der Testphase nicht auf sich sitzen lassen und zieht vor das Oberverwaltungsgericht. Doch wie viel Gewicht hat ein Jahre altes Urteil noch, wenn der Karrieresprung längst vollzogen ist?
Die Nachzahlung per Gerichtsurteil ist da, aber zu wenig. Der Gerichtsvollzieher pfändet daraufhin den Rest – jetzt verlangt der Arbeitgeber die gesamte Summe samt Zinsen zurück. Denn durch den Abzug von Arbeitslosengeld könnte die Forderung bereits getilgt gewesen sein.
14 Euro Stundenlohn vereinbart, 11 Euro gezahlt – drei Jahre lang schweigt ein Lkw-Fahrer zu der Differenz. Dann zieht er vor Gericht und fordert Nachzahlung sowie Überstundenvergütung. Plötzlich dreht sich alles um ein altes Schreiben und eine knifflige Frage: Welcher Beweis zählt mehr – seine handschriftlichen Notizen oder der Bordcomputer?
Ein Klick – und die Gesundheitsdaten aller Kollegen sind einsehbar. Der Verantwortliche: der Betriebsratsvorsitzende. Der Arbeitgeber will den gesamten Betriebsrat auflösen – doch das Gericht zieht eine überraschende Grenze.
Hochbetrieb im Juli, Leerlauf im Februar. Soll der Mutterschutzlohn einer Flugbegleiterin nur aus den letzten drei Monaten berechnet werden – und das auch noch mit Teilzeitkürzung? Das Bundesarbeitsgericht musste klären, ob Jahresarbeitszeitmodelle eine längere Referenz brauchen.
Lohnpfändung wegen Betrugs, dann Privatinsolvenz. Der Gläubiger verlangt weiter Zahlung, denn sein Titel stammt aus einer vorsätzlichen Straftat – darf der Arbeitgeber die Abführung stoppen?
Vier Tage Büro, kein Homeoffice mehr – so schrieb es die Allianz ihren Mitarbeitern vor. Der Betriebsrat wurde nicht gefragt. Jetzt klärt das Landesarbeitsgericht München, ob die Geschäftsführung solche Präsenzpflicht einfach anordnen darf – oder ob sie dafür die Zustimmung der Arbeitnehmervertretung braucht.
Der unterschriebene Vergleich im Ordner, die Aufgabenliste auf dem Tisch – der Ex-Chef schreibt das Zeugnis trotzdem nicht. Doch als der einstige kaufmännische Geschäftsführer der Klinik ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro beantragt, scheitert sein Druckmittel an einer überraschenden Hürde.
Acht Stunden Kurierdienst, Mittagspause im Sprinter. Verpflegungspauschale – fehlanzeige, sagt der Chef. Reicht die tägliche Rückkehr nach Hause, um den vollen Anspruch zu kippen?
500 Euro netto – übrig nachdem der Arbeitgeber den Dienstwagen vom Gehalt abzieht. Die Pfändungsfreigrenze sichert eigentlich 1.400 Euro zum Leben. Ist ein Auto wirklich so viel wert, dass es das Existenzminimum aushöhlen darf? Die höchsten Arbeitsrichter mussten klären, ob die Verrechnung zulässig ist.
Die komplette Werkstatt am Hals – und trotzdem keine Führungskraft? Ein Kfz-Meister der Autobahn GmbH verantwortete den gesamten Betrieb, doch ohne Personalverantwortung blieb sein Gehalt niedrig. Ob Planung und Kontrolle für die Chef-Bezahlung reichen, musste das Gericht klären.
Ein Zugbegleiter im Urlaub, während im Betrieb Vorwürfe laut werden. Der Arbeitgeber wartet mit der fristlosen Kündigung, ohne ihn zu kontaktieren – die Zweiwochenfrist des § 626 BGB ist da längst abgelaufen. Das Bundesarbeitsgericht klärt, wann Arbeitgeber die Frist nicht aussitzen dürfen.
Gefälschte Unterschrift des Chefs – und man selbst noch in der Probezeit. So erging es einem Mitarbeiter eines Arzneimittelvertriebs: Er wollte eine Unterschriftenfälschung melden, erhielt aber die Kündigung, bevor die Meldung offiziell wurde. Greift der gesetzliche Whistleblower-Schutz bereits vor der formellen Meldung?
16.000 Euro auf dem Spiel – und keine Revision zugelassen. Doch wer lediglich die falsche Rechtsanwendung der Vorinstanz rügt, übersieht die entscheidende Hürde: Gefordert ist eine ungeklärte, abstrakte Rechtsfrage, deren Bedeutung über den Einzelfall hinausgeht.
Bonus in Freizeit getauscht, 58 Minuten bleiben übrig. Der Chef überweist sie einfach. Darf er das? Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht entschieden – mit Folgen für jedes Arbeitszeitkonto.