Arbeitsrechtsberatung - aktuelle Urteile und Informationen zum Arbeitsrecht sowie kostenloses Rechtsforum. Es können ferner kostenlos Arbeitsrechtsbroschüren heruntergeladen werden.
RSS Feeds: Aktuelle Arbeitsrechtsurteile und Informationen :
Absage per Mail, Firmenname: Fehlanzeige. Wer sich schwerbehindert auf eine anonym ausgeschriebene Stelle bewirbt und abgelehnt wird, tappt oft im Dunkeln – gegen wen soll er vorgehen? Ein Amtsgericht musste klären, ob eine Personalvermittlung ihren Auftraggeber preisgeben muss, obwohl sie sich auf Geheimhaltung und Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Bewerbung berief.
Platz 3 von 18, dann plötzlich Platz 5 – ohne Erklärung. Ein Polizeihauptkommissar wittert hinter seiner Beurteilung mit 13 statt 14 Punkten personalpolitisches Kalkül und zieht vor Gericht, um die Besetzung des Dienstpostens zu stoppen. Reicht eine interne Rangliste, um eine amtliche Bewertung zu erschüttern?
Bewerbung abgeschickt, Lesebestätigung erhalten – dann nichts mehr. Die Stellenanzeige suchte nur eine „Sekretärin“, eine Meldung an die Bundesagentur für Arbeit blieb aus, und plötzlich zählt nicht mehr die Qualifikation des Bewerbers, sondern zwei Formfehler der Personalvermittlung. Bei der Schadensersatzforderung für die heimliche Facebook-Recherche der Beklagten sieht es dagegen ganz anders aus.
61 statt 31 Entlassungen im Schreiben an den Betriebsrat, dann 34 statt 31 in der Anzeige bei der Arbeitsagentur – die Zahlen einer Insolvenz-Kündigung passen an keiner Stelle exakt zusammen. Wie viel Zahlensalat eine betriebsbedingte Kündigung verträgt, musste das Bundesarbeitsgericht klären.
36 Jahre am Frankfurter Flughafen gearbeitet, dann die Systemumstellung: Zum 1. Januar 2016 wechselt die Lufthansa-Betriebsrente vom alten zum neuen Tarifvertrag. Drei Monate des Jahres 2015 fallen dabei in einen verschobenen Bemessungszeitraum – reicht das für einen zusätzlichen Rentenbaustein? Das Bundesarbeitsgericht musste über 32,80 Euro monatlich entscheiden.
Vier Bewerber dürfen vorsprechen, eine Kandidatin nicht – der Unterschied: ihre fehlende Kirchenmitgliedschaft. Zwölf Jahre, ein EuGH-Vorlagebeschluss und ein Karlsruher Aufhebungsbeschluss später landet der Streit um eine Referentenstelle bei der Diakonie erneut vor dem Bundesarbeitsgericht. Durfte der kirchliche Arbeitgeber die Konfession wirklich zur Bedingung machen?
Zwei Aufsichtsratsmitglieder unterschreiben, eine Vollmachtsurkunde legen sie nicht vor. Der gekündigte Geschäftsführer wehrt sich mit einem fast vergessenen Paragrafen des BGB – und bringt damit auch eine zweite, per E-Mail verschickte fristlose Kündigung zu Fall. Wie zwei Formfehler ein ganzes Kündigungskonstrukt kippen, zeigt der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht.
Ein Empfehlungsschreiben statt Arbeitsvertrag – zu wenig für die fünf Jahre Berufserfahrung, die das Anforderungsprofil verlangt. Erst im Beschwerdeverfahren legt die Bewerberin den fehlenden Nachweis nach, während die Konkurrentin mit 9 von 10 Punkten beurteilt ist. Reicht die späte Nachbesserung, um doch noch ins Rennen um die A-13-Stelle zu kommen?
Sie vermitteln einem Kunden kostenlos einen Bewerber. Der Rahmenvertrag ruht seit Monaten, doch plötzlich klingelt das Telefon: Die Rechtsabteilung fordert 59.500 Euro Vertragsstrafe. Der Vorwurf: Wettbewerbsverstoß, weil der Bewerber jetzt dort arbeitet. Der Kunde pocht auf eine undurchsichtige Vertragsklausel und droht mit Klage.
Als freie Notärztin erhält sie die Kündigung – und reicht Kündigungsschutzklage ein. Dafür behauptet sie einfach, Arbeitnehmerin zu sein. Ob das vor dem Arbeitsgericht ausreicht, musste jetzt geklärt werden.
Ein Personalgespräch, danach die Kündigung. Der Vorwurf: heimlich aufgenommen. Doch die Kamera im Raum war aus, eine Aufnahme existiert nicht. Ein ungewöhnlich detailliertes Protokoll und ein Smartphone auf dem Tisch reichten dem Gericht für einen dringenden Tatverdacht.
Das Kind ist ein Jahr alt, die Mutter stillt – fliegen darf sie nicht. Einen anderen Job gibt es nicht. 28.542,50 Euro Mutterschutzlohn zahlt der Arbeitgeber, die Krankenkasse verweigert die Erstattung – schließlich sei das Kind schon eins. Doch der Arbeitgeber pocht auf das Gesetz.
Sie checkt die Gehaltsliste: Männliche Kollegen auf gleicher Stufe verdienen deutlich mehr. Eine Hochrechnung ergibt 55.000 Euro Differenz im Jahr. Vor Gericht wird das zum Problem – das Landesarbeitsgericht verlangt mehr als bloße Schätzungen, selbst bei Phantom Shares.
18 Monate Elternzeit, danach Teilzeit – das Gehalt im Vergleich zu den männlichen Führungskräften der E-3-Ebene: rund 30 Prozent niedriger. Der Griff zum Spitzenverdiener als Maßstab liegt nahe, doch vor dem Landesarbeitsgericht gerät eine andere Kennzahl in den Fokus.
Ein Hammerwurf im Lager, die fristlose Kündigung, die Klage – und plötzlich ein Angebot zur befristeten Weiterbeschäftigung. Der Kommissionierer lehnt ab. Was diese Entscheidung für seinen Lohnanspruch bedeutet, musste nun das Landesarbeitsgericht klären – mit einer Antwort, die viele Arbeitnehmer überraschen dürfte.
Ausgeschrieben: eine IT-Führungsstelle, anonym. Der schwerbehinderte Top-Kandidat erhält eine Absage – und steht vor einer Mauer des Schweigens. Der Personalvermittler weigert sich, den Arbeitgeber zu nennen. Dabei läuft die Frist für eine Entschädigungsklage nach dem AGG auf zwei Monate ab. Kann er Auskunft verlangen? Das Amtsgericht München musste entscheiden.
Wer eine Abmahnung anfechten will, sucht nach einem Rechtsmittel mit Frist und Formular. Genau das gibt es im Arbeitsrecht nicht, und deshalb laufen viele Beschäftigte in die falsche Richtung. Wie oft Beschäftigte den Streit überhaupt vor Gericht tragen, zeigt eine Zahl: Im Jahr 2025 erledigten die Arbeitsgerichte rund 327.000 Verfahren. Was Ihnen tatsächlich zusteht, hängt […]
Die betriebsbedingte Kündigung kommt, das Integrationsamt stimmt zu. Zum Präventionsverfahren schweigt der Bescheid. Muss die Zustimmung deshalb scheitern?
Ein Handyverbot am Arbeitsplatz ist während der Arbeitszeit in den meisten Betrieben zulässig, in der gesetzlichen Ruhepause dagegen nur ausnahmsweise. Wo genau die Grenze verläuft, hängt davon ab, worauf der Arbeitgeber sein Verbot stützt und wie weit es reicht. Interessant ist der Kontrast zum Dienstgerät: Wer ein Diensthandy gestellt bekommt, darf es einer repräsentativen Bitkom-Befragung […]
Bei einer Massenentlassung muss der Arbeitgeber zwei Verfahren abschließen, bevor er überhaupt kündigen darf, und zwar in dieser Reihenfolge. Weil diese Verfahren so fehleranfällig sind, lohnt sich die Prüfung auch dann, wenn der Personalabbau wirtschaftlich nachvollziehbar wirkt. Vor Gericht wird selten bis zum Urteil gestritten: Von 177.581 Kündigungsverfahren, die 2024 vor deutschen Arbeitsgerichten endeten, gingen […]