Aktueller Bussgeldkatalog 2012 und Infos rund um das Verkehrsrecht durch Rechtsanwalt Kotz in Siegen-Kreuztal. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Ein Lkw steht in zweiter Reihe, die Lücke scheint günstig. Der Kläger fährt dahinter auf die Straße, um zu wenden – und kollidiert mit einem Pkw, der den Lkw gerade links umfährt. Vor dem Landgericht gab es noch Geld, mit einer Mitverschuldensquote von 75 Prozent zu seinen Lasten – doch der BGH musste klären, wer auf wen wirklich hätte achten müssen.
Ein 3,7-Tonner würgt den Motor ab, bleibt mitten im Abbiegevorgang stehen – dann kracht der vorfahrtsberechtigte E-Kabinenroller hinein. Die Halterin zahlt die Hälfte des Schadens von 6.629,95 Euro und sieht die Sache als erledigt. Ob das reicht, hängt an einer einzigen unbewiesenen Behauptung über das Verhalten des Rollerfahrers.
Stoppschild missachtet, Vorfahrt genommen – und trotzdem nicht allein schuld. An der Einmündung bei Waldems-Esch blinkt das Motorrad nach rechts, fährt aber mit 48 bis 60 km/h geradeaus in den Pkw. Das Landgericht Wiesbaden musste klären, wessen Fehler am Ende schwerer wiegt.
Links abbiegen, rechts kommt ein Auto entgegen – und es kracht. 35.221,54 Euro Schaden stehen im Raum, das Landgericht Cottbus sprach der Radfahrerin zunächst noch ein Drittel davon zu. Doch ein Gutachten zu Kratzern am Lenker und an der Fahrradseite bringt die Haftungsfrage vor dem OLG Brandenburg ins Wanken.
Der Bus steht an der Haltestelle, die Okenstraße ist frei – kurz einbiegen, denkt sich der Golf-Fahrer. Dann naht von rechts ein E-Scooter, der Bus fährt wieder an, und am Ende steht ein Totalschaden von 3.800,00 Euro Wiederbeschaffungswert im Raum. Wer hier wem die Vorfahrt schuldete, entschied das Amtsgericht Offenburg.
Zwischen 25 Euro Verwarnungsgeld und einem Punkt liegt oft nur die Frage, ob eine Behinderung oder konkrete Gefährdung vorlag. Wer jetzt Beweise sichert, Angaben zur Sache zurückhaltend macht und die Einspruchsfrist beachtet, kann die rechtlichen Folgen gezielt prüfen.
0,97 Promille im Juni, 0,49 mg/l im August: zwei Fahrten, ein negatives Gutachten. Seit Januar Alkoholverzicht, bestätigt vom eigenen Sozialpädagogen – reicht das, um an einem medizinisch-psychologischen Befund vorbeizukommen? Der Bayerische VGH musste klären, wessen Einschätzung bei der Fahreignung überhaupt zählt.
Bier an der Tankstelle, zwei Unbekannte, dann die Kontrolle: 260 ng/ml Methamphetamin im Blut. Der Fahrer will nichts von einer bewussten Einnahme wissen – doch reicht das, um den Führerschein zurückzubekommen, oder zählt vor Gericht allein der Blutwert?
Verdachtsunabhängige Kontrolle, 11,00 ng/ml THC im Blut – doch der Arzt findet fast keine Ausfallerscheinungen. Gang sicher, Sprache unauffällig, Pupillen normal: Reicht ein derart hoher Wert allein, um eine Autofahrerin zur MPU zu zwingen? Das VG Bayreuth musste klären, ob ausgerechnet das Fehlen von Symptomen gegen sie sprechen kann.
Orientierungslos, weit von zuhause entfernt, ein Rettungseinsatz – wenig später fordert das Landratsamt ein Fahreignungsgutachten wegen Epilepsie, Multipler Sklerose und weiterer Diagnosen. Der Mann legt es nicht vor, die Fahrerlaubnis ist weg. Doch die Gutachtensanordnung selbst gerät vor Gericht ins Wanken.
Zwei Joints am Vorabend, 14 ng/ml THC im Blut – doch der Arzt findet keine einzige Ausfallerscheinung. Ausgerechnet dieses unauffällige Verhalten wird zum Problem: Als die geforderte MPU nicht fristgerecht vorliegt, muss das VG Bayreuth klären, ob Geldsorgen und Außendiensttermine daran überhaupt etwas ändern können.
Über 25 Stunden steht der Wagen auf dem Gehweg, ein paar dünne Zweige hängen vor dem Zusatzschild. Die Fahrerin hält die Beschriftung für unlesbar verdeckt und wehrt sich gegen den Bescheid über 333 Euro. Vor dem Verwaltungsgericht Bremen wird es zur Frage, wie genau man als Autofahrer hinschauen muss.
Seit 1966 parken hier alle halb auf dem Gehweg – bis nur noch 1,10 Meter für Fußgänger übrig bleiben. Ein Anlieger zieht vor Gericht, weil die Stadt seine jahrzehntealte Parkerlaubnis kippt, doch die entscheidende Frage lautet: Braucht es dafür überhaupt ein förmliches Widerrufsverfahren?
Zwei Kennzeichen fehlen, zwei Umweltplaketten kleben noch am Wagen. Die Behörde lässt den Renault Twingo trotzdem sofort abschleppen – und verlangt später 694 Euro plus 92 Euro Widerspruchsgebühr vom Halter. Ob die Plaketten nicht längst den Weg zu seiner Adresse gewiesen hätten, wird zur entscheidenden Frage vor dem Verwaltungsgericht Bremen.
Grobkörnig, unscharf, kaum zu erkennen – und trotzdem sicher: 23 km/h zu schnell, 185 Euro Bußgeld. Die Amtsrichterin verließ sich auf ihr eigenes Gefühl, obwohl die Sachverständige zur Identität selbst keinen Wahrscheinlichkeitsgrad nennen konnte. Reicht Intuition, wo Fachwissen an seine Grenzen stößt?
167 km/h zeigt das Messgerät an, drei Jahre zuvor waren LIDAR-Modul und Systemplatine ausgetauscht worden. Vor dem Amtsgericht Landstuhl ging es deshalb nicht nur um 61 km/h zu viel, sondern um die Frage, ob ein Blitzer nach Bauteiltausch überhaupt noch messen darf, was vor Gericht zählt.
28 km/h zu schnell, 150 Euro Bußgeld – und ein Verteidiger, der die verschlüsselte Falldatei einfach nicht öffnen kann. Token und Passwort liegen vor, doch ohne den herstellereigenen TUFF-Viewer bleibt die Datei ein Rätsel. Reicht das für eine faire Verteidigung, oder braucht es mehr als Zahlen und ein Passwort?
Smartphone am Steuer in Halberstadt, 100 Euro Bußgeld – doch die Akte landet beim falschen Gericht. Während sich die Zuständigkeit erst nach Monaten klärt, läuft die Verjährungsfrist einfach weiter. Am Ende bleibt die Frage, wer für die Anwaltskosten aufkommt, wenn der Fehler nicht beim Betroffenen liegt.
Ein Brief vom Amt: Führerschein weg, weil ein medizinisches Gutachten fehlt. Aber was, wenn die Behörde selbst nie richtig erklärt hat, warum sie an Ihrer Fahrtüchtigkeit zweifelt? Für einen Medizinal-Cannabis-Patienten wurde genau das zum entscheidenden Punkt.
190 Euro Bußgeld, aber der Blitzer zeigt nicht Sie. Sein Einwand, nicht der Fahrer zu sein, blieb einfach liegen – das Gericht hat sich die Fotos nicht einmal angesehen.
Ein fehlendes Verbotsschild und jahrelange Duldung schützen nicht vor einem Bußgeld wegen Gehwegparkens. Die genaue Prüfung von Freigabe, Gehweggrenze und Belegen zeigt, ob es bei 55 Euro bleibt oder ein Punkt droht.
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